Stempel DANZIG/ * 1 z

Wenn man sich das nachfolgende Schreiben der Landespostdirektion ansieht, ergibt sich sofort die Frage, ob die wirklich nicht gewußt haben, daß man zwei Stempel DANZIG/ * 1 z hatte, der eine verwendet im normalen Postbetrieb (Schreibschrift- z):

Der andere erst 1924 angeschafft für Gefälligkeits- Entwertungen (Blockschrift- z), was in Danzig halt gleichbedeutend war mit massenhafter Rückdatierung.
Dieser Stempel war nicht einmal an einem Postschalter, sondern bei der Postkasse:

Das jetzt folgende Schreiben zeigt, wie wenig Unrechtsbewußtsein man damals in Danzig hatte:

Rückdatierungen sind Fälschungen (wurde im Deutschen Reich streng bestraft), der Stempel kann auf Inflationsmarken echt nicht vorkommen, also beweisbar falsch.
Bei den nachfolgenden Ausgaben ist der Beweis einer Rückdatierung nicht zu erbringen:

Man macht am besten um alle Marken mit dieser "Entwertung" einen großen Bogen.