Speziell: die 50 und 100 Rentenpfennig- Dienst
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"Die Verwendung von Dienstmarken wird bei den
Reichsbehörden vom 1. Oktober 1923 an eingestellt. Von diesem Zeitpunkt werden die
Gebühren der dienstlichen Briefsendungen der Reichsbehörden durch
Pauschzahlungen abgelöst."
Durch diese Verfügung vom 13.9.1923 wurden die Belege "Frei durch Ablösung Reich"
geschaffen.
Dienstmarken benötigten danach nur die im mittelbaren Dienst des Reiches tätigen
Dienststellen (also: Länderbehörden).
Es gab zwar eine ganze Menge Ausnahmen auch bei den Reichsbehörden, also Gebühren,
die nicht unter die Ablösung fielen, von Ortssendungen (ab 5.11.23 wieder
aufgehoben), Auslandspost (aber zugelassen: Saargebiet, Freie Stadt Danzig,
Memel), Paketen, Eilboten . . ., immerhin war die Verwendung von Dienstmarken
schon ganz erheblich beschränkt.
Das Ende der Inflationszeit in Bezug auf Briefmarken verkündet die Verfügung vom
30.11.23:
"Am 1. Dezember werden wertbeständige, auf Goldrechnungspfennig lautende Freimarken
herausgegeben . . .".
Dazu standen als normale Briefmarken ab dem 1.12.23 alle Rentenpfennig- Werte zur
Verfügung (3,5,10,20,50,100 Pf), eine tolle Leistung, wenn man bedenkt, was da
in der Reichsdruckerei alles zu drucken war und diese im November 1923
bestreikt wurde.
Aber schon mit Verfügung vom 16.1.23 gab es
"Vorbereitende Maßnahmen für die Einrichtung eines Notbetriebs im Falle einer
Arbeitsniederlegung",
so daß in diesem Ernstfall auf die Technische Nothilfe zurückgegriffen werden
konnte.
Gemäß Verfügung vom 30.11.23 galt das nicht für die Dienstmarken, diese gab es nicht
gleich komplett, da wurden zunächst Werte zu 3,5,10 und 20 Pf hergestellt.
Erst mit Meldung vom 18.12.23 wurden die 50 und 100 Pf- Dienst ausgegeben (damit
trifft die Angabe im Michel mit einheitlichem Ersttag 1.12.23 nicht zu!).
Normale Marken im Dezember 1923 gebraucht, das läßt sich für alle Werte ohne große
Probleme nachweisen, siehe nachfolgende drei Briefe:
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Wobei der Einschreibbrief unterfrankiert ist
(Auslandsporto 30 Pf, Einschreibgebühr ins Ausland war auch 30 Pf,
offensichtlich wurde die Inlands- Einschreibgebühr von 20 Pf angenommen).
Anders sieht es bei den Dienstmarken aus, diese im Dezember gebraucht sind Raritäten,
nur wenige Behörden haben sie hier schon benutzt (und nicht die
Inflationsmarken aufgebraucht), was aber zumindest nachweist, daß eine
Belieferung schon erfolgt ist.
Die weiteren Probleme bei den beiden hohen Werten sind außer der späteren
Auslieferung ihre extrem beschränkte Verwendungsmöglichkeit. Die von den
Behörden üblicherweise versandten Belege lagen unter dem Portosatz von 50 Pf
(z.B. erreicht das erst ein Einschreib- Fernbrief von 20-500 g nach der
Portoerhöhung vom 1.6.24), eine Auslandsverwendung fällt auch aus, Exoten wie
Einschreib- Fernbrief über 20 g per Eilboten in den Landbestellbezirk (bis
Mitte 1924 waren das genau 100 Pf) wird es wohl nicht geben.
Bleiben eigentlich nur Paketkarten, eine mit 50 Pf- Dienstmarken vom 22.12.23 wurde
schon gezeigt. Bei der 100 Pf- Dienst ist die Verwendung selbst aus dem Jahr
1924 nicht belegt, wer kann so was also nachweisen?
Letztendlich ergibt sich natürlich die Frage, wieso Marken gedruckt wurden, für die es so
gut wie keine Verwendungsmöglichkeit gab.