1948-Das Jahr der Währungsreformen

Ein Inlands-Fernbrief bis 20 g kostete 24 Pf. Wenn dann eine
Nachgebühr von 36 Pf erscheint, ist klar, daß der Brief eben
mehr als 20 g wog und somit 48 Pf erforderlich waren. Das
Anderthalbfache des Fehlbetrages waren genau diese 36 Pf:

Aus der Sammlung

Was aber, wenn die 36 Pf wieder gestrichen und in 33 Pf
geändert wurden?
Warum das, da muß man das Aufgabedatum beachten, der
20.6.48 abends 22 Uhr, also noch aufgegeben zur RM-Zeit.
Irgendwo ist jemand auf die Idee gekommen, daß diese
Frankatur ab 21.6.48 nicht mehr gültig ist und hat 36 Pf
Nachgebühr angesetzt. Nachträglich aber noch festgestellt,
daß die alte 24 Pf-Marke in einer Zehnfachfrankatur noch den
realen Wert von 2 Pf hat. Der daraus resultierende Fehlbetrag
von 22 Pf ergibt dann die Nachgebühr von 33 Pf. Natürlich
war das alles unberechtigt, der Brief war korrekt frankiert:

Aus der Sammlung

Zehnfachfrankatur, aber aufgegeben in Hannover erst am
28.6.48. Da diese dort nur am 21. und 22.6.48 (plus
Frühleerung am 23.6.48) gültig waren, wurde die Frankatur
nicht anerkannt, der Aufgabestempel daneben gesetzt und die
Nachgebühr 36 Pf notiert.
Dieser Brief ging aber in die SBZ, und da waren Zehnfach-
Frankaturen bis zum 31.7.48 gültig. Somit hat man dort die
Nachgebühr wieder gestrichen (bei gleichzeitiger Blaustift-
Entwertung der Marken):

Aus der Sammlung

Auf dem entgegensetzten Weg gab es auch Probleme, die
gültige Zehnfachfrankatur vom 19.7.48 aus der SBZ wurde im
Westen eben nicht anerkannt, was für diese Karte 18 Pf
Nachgebühr bedeutete:

Aus der Sammlung

Die Gültigkeit von Zehnfachfrankaturen war in Westberlin
identisch mit der SBZ, am 31.7.48 war damit endgültig Schluß,
schon am Folgetag wurde die Frankatur nicht mehr
anerkannt und Nachgebühr gefordert.
Hier ging der Brief an eine Behörde, die den Umschlag
zurückgehen ließ mit dem rückseitig angebrachten Stempel
"Inhalt entnommen, Porto zahlt der Absender":

Aus der Sammlung