Post-Insinuations-Dokument

so die ursprüngliche Bezeichnung,

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hieß später Post-Behändigungs-Schein

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und zuletzt Post-Zustellungsurkunde,

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war ein Dokument, in dem der Zusteller die Übergabe eines
Briefes bestätigte, ging dann an den Absender zurück.

Das hat aber nicht immer funktioniert, wie dieser portofreie
Justizbrief "Mit Post Ins.Dok." vom 18.11.1868 aus
Dortmund an die Frau eines Oberstabsarztes in der
ehemaligen Bundesfestung Mainz zeigt. Hat die Post am
19.11. retour gehen lassen:

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Die Begründung befindet sich auf der Rückseite:
"Im Großherzogtum Hessen kann die Bestellung von
Insinuationen nur durch die betreffende gerichtliche
Behörde bewirkt werden":

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